Wer über eine Kreditkarte verfügt, hat gewisse Sorgfaltspflichen, ein Muss für
den Kreditkarten Inhabers. Werden sie nicht eingehalten kann das teuer werden.
Mit jedem Kreditkarten Vertrag unterschreibt der Antragsteller, dass er sich an die Sorgfaltspflichten halten wird. Sich an diese Sorgfalts Regeln zu
halten ist wichtig, denn nur in diesem Fall ist der Kreditkarten Inhaber bei Verlust oder Kreditkarten Missbrauch weitgehend von der Haftung befreit. Werden die Sorgfaltspflichtten eingehalten, beschränkt sich z.B.
die Haftung bei Verlust der Kreditkarte auf normalerweise 150 Euro.
Top Kreditkarten > kostenlose Kreditkarten
Die Sorfaltspflichten sind:
Nach Erhalt der Kreditkarte muss der Karteninhaber unverzüglich die Kreditkarte auf dem Unterschriftsfeld unterschreiben.
Die Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.
Der Kreditkarten Inhaber hat sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangen. Sie darf
insbesondere nicht auf der Karte vermerkt werden.
Stellt der Kreditkarten Inhaber den Verlust oder die missbräuchliche Nutzung seiner Kreditkarte fest, sio sit die Bank/Kreditkarten Anbieter oder
direkt die Konto führende Stelle unverzüglich davon zu unterrichten um die Karte sperren zu lassen.
Die Kündigung der Kreditkarte durch die der Bank
Die Bank kann den Kreditkarten Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist, die häufig sechs Wochen
beträgt, kündigen.
Die Bank kann den Kreditkarten Vertrag auch mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Karten Inhaber die Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat.
Top Kreditkarten: Prepaid Kreditkarte, VISA Kostenlos, MasterCard kostenlos.
Und speziell für Sparfüchse: online Kreditkarten oder kostenloses Girokonto.
Alle Angaben ohne Gewähr.
|